Beziehung zwischen betreutem Menschen und Betreuer

Beziehung zwischen betreutem Menschen und Betreuer


Die Beziehung zwischen betreutem Menschen und Betreuer stellt für den Betreuer einen doppelten Auftrag dar. Er soll für ihn vertretend handeln und in persönlicher Beziehung stehen. Das Betreuungsrecht unterstellt im Innenverhältnis durch die Bindung des Betreuers an die geäußerten Vorstellungen des betreuten Menschen eine rechtsfähige und entscheidungsfähige Person und fordert von dem Betreuer, die Kommunikation entsprechend der Selbstkompetenz des betreuten Menschen mit ihm zu führen und zu helfen diese Vorstellung umzusetzen. Mit dem Wissen, dass das Verhältnis, das durch die Einrichtung der rechtlichen Betreuung entsteht, für Betreuer und Betreute besondere Anforderungen stellt, kann die Frage bei dem Betreuer entstehen, welchen Beitrag er für eine erfolgreiche Zusammenarbeit einbringen möchte. Welche Haltung er gegenüber dem Menschen, seiner Erkrankung und dem sozialen Umfeld einnehmen kann.