Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung Eckhard Bock-Huppertz

Rechtliche Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben


Wir führen Rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz 

und geben Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung



"Rechtliche Betreuungen” gibt es  seit 1992. Zuvor waren die gesetzlichen Bestimmungen des Vormundschafts- und Pflegschaftsgesetzes für Volljährige verbindlich.


Kann ein volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise

rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.


Menschen, die Unterstützung von einem Rechtlichen Betreuer entgegennehmen, sollen ihre Selbständigkeit, soweit  es möglich ist, behalten. Der Betreuer hat unter anderem auch dafür Sorge zu tragen, dass die dem Betreuten verbliebenen Fähigkeiten gefördert und Rehabilitationschancen genutzt werden.



Erstkontakt unter: 


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fax:       02137 9286 110

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