Rechtliche Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben
Wir führen Rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
und geben Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
"Rechtliche Betreuungen” gibt es seit 1992. Zuvor waren die gesetzlichen Bestimmungen des Vormundschafts- und Pflegschaftsgesetzes für Volljährige verbindlich.
Kann ein volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.
Menschen, die Unterstützung von einem Rechtlichen Betreuer entgegennehmen, sollen ihre Selbständigkeit, soweit es möglich ist, behalten. Der Betreuer hat unter anderem auch dafür Sorge zu tragen, dass die dem Betreuten verbliebenen Fähigkeiten gefördert und Rehabilitationschancen genutzt werden.
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